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Alt 16.07.2004, 14:51
Gast
 
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Standard Misteltherapie/Selen

Hallo,
die Auskunft Deiner Krankenkasse," wird die Mistel
nur noch bei pallitativen Patienten verschrieben oder um die Lebensqualität zu verbessern" ist richtig. Festgelegt hat dies der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Datum des 16.03.04 in den Richtlinien zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Medikamente als Therapiestandard ( OTC Präparate) etc. Hier ist für alle, Arzt, Krankenkasse, Patient und Apotheker nachzulesen, welche nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei welcher Erkrankung zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden dürfen. Hier ist der Link: http://www.kvsa.de/pub/pm.pdf
Palliativ bedeutet, im Gegensatz zur heilenden Behandlung, eine lindernde Therapie. D.h., eine auf Linderung des Symptome gezielte Therapie, da die Grunderkrankung nicht heilbar ist. Bei den meisten Brustkrebsen ist dies der Fall. Es kann und darf aber nicht sein, dass palliativ so ausgelegt wird, das nur wenn alle schulmedizinischen anerkannten Therapien ausgeschöpft sind, die Misteltherapie zu Kassenlasten verordnet werden kann. Hier ist sicher die Einstellung und das Angagement des Arztes/ der Ärztin von entscheidender Bedeutung. Viele Ärzte haben nicht nur Angst um ihr Budget, sondern fürchten bei der Verordnung noch in Regress genommen zu werden, und sei es auch nur das sie die Mistelverordnung vor der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)rechtfertigen müssen.Ist halt ne Menge Papierkram.

Also: Nicht locker lassen und auf den behandelnden Arzt einwirken, das er das Zeug gefälligst zu verschreiben hat. Der Gang zur KV ist nichts gegen ein würdiges menschenleben!

Viel Erfolg

Olli
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