3.700 Euro gibt es aber nicht für eine "einfache" Schwerbehinderung mit GdB von 100. Dazu muss entweder zusätzlich ein "H" oder "Bl" eingetragen sein - oder ihr habt dem Finanzamt anders nachgewiesen, dass du auf dauerhafte Pflege durch deinen Mann angewiesen bist.
(Grundlage für die Pauschbeträge ist übrigens
§ 33b des Einkommensteuergesetzes.)