nach einem jahr???
Hallo Gudrun,
ich hab in meiner AHB gerade erst her folgendes erfahren:
Du hast einen Anspruch auf zwei Rehas in zwei Jahren; jedoch kann der Versicherungsträger (LVA/BFA) die zweite ablehnen, was meist auch leider passiert. Die erste ist meist eine AHB ( Zeitbindung an die letzte Chemo Bestrahlung oder Krankenhausaufenthalt). Probiere es und wichtig ist nicht nur die "Krebsdiagnose" auf den Antrag zu stellen sondern auch noch zusätzliche wenn du hast weh wehchen und die Psychischen Belastungen im Umgang mit Krebs.... Dann sollte es klappen so die Sozialarbeiterim der Rehaklinik.
Liebe Grüße
barbara / Jakobameise
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