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Alt 01.09.2004, 13:36
Gast
 
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Standard Brustaufbau mittels Rückenmuskel bei Skoliose

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht dem Grunde nach bereits bei Beginn der stationären Behandlung. Und bei Arbeitsunfähigkeit einen Tag, nachdem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Häufig jedoch ruht zunächst der Anspruch auf Krankengeld. Grund: Arbeitgeber zahlen erkrankten Arbeitnehmern während ihrer Arbeitsunfähigkeit ihr Brutto-Arbeitsentgelt weiter - in der Regel bis zu 6 Wochen. Dieser "Lohnfortzahlung" schließt sich die Krankengeld-Zahlung lückenlos an. Bei Arbeitslosen zahlt das Arbeitsamt in den ersten 6 Wochen seine Leistungen, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld, weiter. Anschließend, ab der 7. Woche, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Krankengeld-Anspruch ruht, das heißt es werden keine Zahlungen gewährt, solange Versicherte eine der folgenden Leistungen beziehen:

· Erziehungsurlaub
· Mutterschaftsgeld
· Verletztengeld
· Versorgungskrankengeld
· Übergangsgeld
· Kurzarbeitergeld
· Winterausfallgeld

Wie lange... Die Krankenkasse gewährt Krankengeld grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung - bis man wieder gesund ist. Ausnahme: Bei Arbeitsunfähigkeit wegen ein und derselben Krankheit wird Krankengeld höchstens für 78 Wochen (= 1 1/2 Jahre) innerhalb von je drei Jahren gezahlt. Das gilt auch dann, wenn während dieser Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Im Einzelfall können sich Krankengeld und Rente z.B. wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit zeitlich überschneiden. Dann endet der Anspruch auf Krankengeld oder er wird gekürzt.

Ich hoffe, diese Info bringt Euch erst mal ein wenig Hintergrund.

Grüße Paloma
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