AW: Zweite Reha nach 2 Jahren?
Das sagen die Richtlinien der deutschen Rentenversicherung:
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer
beendeten Primärbehandlung gewährt.
- Das war damals deine erste Reha
Darüber hinaus können spätestens bis
zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Maßnahmen
im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder
durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen
vorliegen. Die Vorschriften der §§ 9 ff. SGB VI über die Durchführung von
medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zur Förderung der Erwerbsfähigkeit
bleiben unberührt.
Das ist die 2 Jahresregel. Streng genommen bist du also knapp über die Frist hinaus. Da es aber eh eine Einzelfallentscheidung ist, lohnt sich ein gescheit begründeter Antrag auf jeden Fall. Ich würde aber empfehlen ihn jetzt möglichst schnell zu stellen.
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