Liebe Gilda,
ja klar ist die Hermine nach 1961 geboren
, aber mit dem "ausrechnen" vorab ist das nicht so einfach, denn man stellt ja erst mal den Rentenantrag allgemein und im RAhmen der Begutachtung wird ja erst festgestellt ob man weniger als 3 Stunden, oder mehr als 3 Stunden >3 bis 6 Stunden> theoretisch noch arbeiten kann, und vorab man ja nicht sagen kann ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht käme.Leider gibt es auch in der Qualität der Beratungsgespräche groooose Unterschiede.
Aber es ist gut wenn der AG sie auch mit vermindeter Stundenzahl (teilweise EU)
weiter beschäftigen würde... denn dazu wäre er gesetzlich nicht unbedingt mehr verpflichtet...., wenn er keinen "leidensgerechten" Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen könnte
LG vom NAshorn