Witwenrente und Job
Hallo, Kerstin63,
berücksichtige bitte, dass die Witwenrente generell nur 60% der ursprünglichen Rente, die an den Empfänger gezahlt wurde, beträgt und dann in der Form gekürzt wird wie von Daggie beschrieben !
D.H. die Hinterbliebenen (ohne Kinder) erhalten bei der "grossen" Witwenrente zunächst sowieso nur 60 % der Rente abzgl. des eigenen bereinigten Einkommens.
MfG
Regina 51
|