Ablenung der Kosten Übernahme durch Kk.
Hallo Isabell,
hier möchte ich kurz eingreifen.
Ich teile deine Wut; denn ich klage sogar gegen meine KK weil sie bei mir den Zahnersatz nicht voll zahlt. Die Klage muß ich gegen die KK richten, obwohl nicht die KK der Übeltäter ist sondern das Bundesaufsichtsamt für die Versicherungen.
Nicht Krankenkassen sind die Übeltäter sondern die Bundesaufsicht für die Krankenkassen.
Der Bund schreibt den Krankenkassen vor, was sie dürfen oder wie in diesem Fall nicht dürfen. Meine Krankenkasse mußte sogar einige Teile aus ihrer Satzung rausnehmen, weil diese Punkte nicht genehmigt wurden.
Dieses nur zur Klarstellung.
Lieben Gruß
Wolfgang
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