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Alt 24.09.2002, 23:49
Gast
 
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Standard Bauchspeicheldrüsenkrebs.Patientenverfügung. Wer

Meine Frau hat ein inoperables Bauchspeicheldrüsen Ca. Februar 02 festgestellt.
Seitdem: 3 Chemo-Phasen, 1 Bestrahlung, jetzt Chemo-Phase 4 und 5.
Befindlichkeit: Extremer Gewichtsverlust, Kräfteschwund, fußballdicker Wasserbauch,
stark reduzierte Nahrungs-und Flüssigkeitsaufnahme. Die Ärzte befürchten Leber-Probleme
( Dränage bei Anzeichen vonGelbverfärbung ). Über unsere Gefühle will ich nicht sprechen.
Wir haben ein Problem: Meine Frau hat eine Patientenverfügung getroffen, die es
Ärzten verbietet, sie im Notfall ( Koma , .) lebensverlängernd auf der
intensiv-Station zu quälen. Sie will würdig von uns gehen und kein experimenteller
Spielball für Apparatemediziner sein. Die Problematik ist : Halten sich Ärzte im
Ernstfall an die Patientenverfügung ? Wie kann ich verhindern , daß mir/ihr im letzten
Augenblick das Mitspracherecht verweigert wird. Ich habe bereits unterschiedlichte
Auffassungen bei den Ärzten ihrer Klinik gespürt. Ist es besser ein Hospiz aufzusuchen ?
Ist es besser für den Ernstfall dem Hausarzt zu vertrauen und sie gar nichts erst
in die Klinik zu überführen ? Es ist ihr Wunsch, wenn nichts mehr geht, in Frieden
unter Schmerzmitteln einzuschlafen , sie akzeptiert auch ohne Nahrung . Wenn
einer von Euch einen Rat geben kann, bitte ohne ethische Ermahnungen. Wir wissen
einfach zuviel von den Qualen sinnlos lebensverlängernder Medizin unter dem
Deckmantel der christlichen Ethik. Stell Dir vor : Du verunglückst auf der Autobahn.
Du hast eine Patientenverfügung bei Deinen Papieren. Du bist klinisch tot. ,
wenn der Notarzt kommt. AberDu wirst noch nach 50 Minuten reanimiert und von da an
bist Du ein lebender Leichnam. Gibts nicht ? Ich kenne jede Menge Fälle.
Wie denkt Ihr darüber ?
Hans Otto
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