Einzelnen Beitrag anzeigen
  #170  
Alt 25.03.2005, 17:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente bei Krebs?

Liebe Jutta,

mein Wissensstand ist der:
Der Arzt ist verpflichtet, auf Antrag, dem Patienten alle objektiven Untesuchungsbefunde zu überlassen.
Er ist nicht verpflichtet, seine subjektiven Folgerungen dem Patienten auszuhändigen.

Bei einem Gutachter sind wohl die Untersuchungen meist subjektiver Art. Deshalb wird man wohl Probleme haben, diese ausgehändigt zu bekommen.

Aber Norma hat Recht, wenn man den Widerspruch machen lässt, hat der Bevollmächtigte das Recht "Alle notwendigen Unterlagen" einzusehen. (Ob Kopie, weiß ich allerdings nicht.)
Bevollmächtigter muß meines Wissens nicht zwingend ein Anwalt sein.

Zu den objektiven Befunden gehören z.B. Blutwerte, Blutdruck, EKG etc.

Bei Röntgenbildern gibt es noch zusätzliche gesetzliche Regelungen:
Der Arzt ist verpflichtet, diese mehrere Jahre zu archivieren. Bei einigen Röntgenärzten ist es möglich diese als CD-ROM zu erhalten.

Lieben Gruß
Wolfgang

Hallo Norma,

Dein Wissensstand ist wie bisher immer, auch dieses Mal aktuell.
(Gib mal bitte beim nächsten Post Deine e-mail Adresse unten mit an. Diese können nur wir Moderatoren lesen und Dir dann auch direkt antworten.)

Lieben Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten