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Alt 30.03.2005, 07:26
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Misteltherapie

Ärzte Zeitung: 29.03.2005


Kasse muß verordnete Mistel-Präparate auch bei Brustkrebs zahlen
Sozialgericht Düsseldorf widerspricht Bundesausschuß


DÜSSELDORF (iss). Ärzte dürfen bei der Behandlung von Krebspatienten nicht verschreibungspflichtige anthroposophische Mistelpräparate auch außerhalb der palliativen Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf (SG) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gesamtartikel:
http://www.aerztezeitung.de/docs/200...a0703.asp?cat=

Liebe Grüße
Jutta
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