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Alt 14.12.2005, 15:17
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

HAllo Kati19,
wenn Dein MAnn ausgesteuert wird, kann er sich am gleichen tag proforma beim Arbeitsamt melden und zunächst ALG beziehen. erfällt als Krankgeschriebener unter den Paragraphen 105, wird weg. a-Unfähigkeit nicht vermittelt und behält weiterhin seine Arbeitsstelle. NAch einer bwtimmten Frist der weiteren Krankschirebung wird er vermutlich zu einer Rehamaßnahme aufgefordert oder glkeich zu einen Rentenantrag. Sollte dies eintreten und er Rente beantragen müssen, dann kann er mit Erwerbsminderungsrente auf Zeit rechnen. D.h. sie wird nur befristet gewährt und der Arbeitsplatz wird in dieser Zeit erhalten. ER MUß NICHT KÜNDIGEN!

Metastasen in Organen sind übrigens nicht als neue Erkrankung zu betrachten, sondern als Fortschreiten der primären Krebserkrankung. Deshalb geht die Rechnung mit dem Ablauf von drei Jahren bei vielen Betroffenen nicht auf.

MAn kann die Blockfristen auch nicht so einfach aneinandergereiht betrachten - die Übergänge sind auch noch wieder mit einzuhaltenden Fristen versehen. So muß man z.B. vor Ablauf der Blockfrist eine bestimmte Zeit bearbeitet haben, damit die neue Blockfrist überhaupt zum Tragen kommt. Detailliertere Angaben hierzu kann die Krankenkasse geben.
Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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