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Alt 13.02.2006, 22:22
Norma Norma ist offline
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Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Hallo Desire,

es ist praktisch unmöglich rechtliche Hilfestellung zu geben, ohne die genauen Umstände zu kennen (z. Beispiel ohne des Ablehnungsbescheid gesehen zu haben).

Warum der Unterhalt und das Kindergeld gedreissiselt wurde und das Einkommen nicht, kann ich nicht sagen.

Aber ob das SGB II oder XII angewendet werdet muss, schon eher.

SGB II ist zuständig, wenn es um ERWERBSFÄHIGE und ARBEITSSUCHENDE geht.

Ich gehe davon aus, dass deine Freundin NICHT darunter gehört (hast du ja auch geschrieben).

SGB XII kommt zur Anwendung, wenn es sich um NICHT Arbeitsfähige handelt.
Kann man ja auch nachlesen: § 41, Abs. 1

Meine Vermutung: Man hat das SGB XII nicht angewendet, weil die 100% Schwerbehinderung BEFRISTET worden sind auf 5 Jahre.
Offensichtlich geht man davon aus, dass KEINE dauerhafte Schwerbehinderung vorliegt.
Und man hat vielleicht die Schwerbehinderung mit einer vollen (100%) ERWERBSMINDERUNG gleichgesetzt (was natürlich falsch ist).
Und da kommen dann wieder die 5 Jahre Befristung zum Tragen.

Ist alles unheimlich kompliziert!

Also: deine Freundin braucht einen Nachweis, dass eine Erwerbstätigkeit sehr wahrscheinlich NIE MEHR möglich sein wird (und bei Brustkrebs mit Metastasen ist das wohl nie mehr möglich).

Ich schlage vor, einen Anwalt aufzusuchen.
Keine Angst, deine Freundin kann einen Beratunghilfeschein bekommen (sie soll ihn danach fragen).
Dann kostet die Beratung keinen Cent!
Lasst den Ablehnungsbescheid vom Anwalt prüfen und wenn der zu der Überzeugung kommt, dass das SGB XII hätte angewendet werden müssen, dann wird er den Widerspruch auch begründen.
Auch das kostest keinen Cent, wenn deine Freundin DANN über den Anwalt einen Antrag auf Kostenübernahme beim Gericht stellt.

Im Übrigen würde ICH an Stelle der Freundin SOFORT einen Rentenantrag stellen (wenn sie die Voraussetzungen erfüllt haben sollte...siehe: Deutsche rentenversicherung.de).

Denn dann würden ihr Anrechnungszeiten geschenkt (das sind die Jahre, die ihr noch bis zum 60. Lebensjahr fehlen).
Erfahrungsgemäß erhöht sich dadurch der Rentenanspruch so enorm, dass die Rente sehr wahrscheinlich höher wäre, als die 80% Krankengeld vom Halbtagsjob.

Und bei Brustkrebs mit Metastasen bin ich überzeugt, dass eine Rentenbewilligung (wenn auch vielleicht erst einmal auf Zeit) auch erfolgen würde.

Egal, was deine Freundin nun unternimmt: ich wünsche ihr alles Glück dieser Welt!

Norma
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