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Alt 08.03.2006, 09:42
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Fahrtkostenerstattung

Hallo,

die Ausführungen von anonym inter (männl., weibl., Name?) galten bis vor kurzem, sind aber so nicht mehr überall in der Praxis aufzufinden.

Es hat im Mai 2004 eine Zusammenkunft der Spitzenverbände der KRankenkassen gegeben, wonach Patienten trotz Serienbehandlung inzwischen für jede Fahrt einen Eigenanteil zahlen müssen, wenn für diese Behandlung nicht eigentlich ein stationärer Aufenthalt nötig wäre. Bei den relativ guten Allgemeinzuständen der PAt. bei Entlassung aus amb. Chth. ist das in den meisten Fällen ärztlicherseits nicht vertretbar, d.h. es wird inzwischen von vielen Ärzten nicht mehr als medizinsch zwingend notwendig bescheinigt und somit von der Kasse nätürlich auch nicht bezalht.

Wie wir an den Beiträgen hier sehen, gibt es keine für alle gleichermßen gültige Regelung. Notwendig ist nach wie vor, sich vor der Behanldung mit dem Arzt zu beraten und dann, wie gehabt, den Antrag vorher auch mit der KAsse zu besprechen. Es wird nach oben geltendem Recht individuell entschieden.

Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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