AW: Steuererklärung
Hallolo Tina,
ich kann dem Beitrag von Martina (Maunzerl) nur zustimmen, meine Frau ist im Jahre 2000 verstorben, eine Sterbeurkunde zum Einreichen beim Finanzamt war ausreichend.
Ich möchte Dich jedoch noch auf etwas anderes hinweisen, falls Du Hinterbliebenen-Rente (oder -pension) beziehst, auch wenn es nur für das Sterbevierteljahr ist: Diese Angaben über die im Steuerjahr bezogene Rente ist in Anlage R einzutragen.
Wenn Du nicht klarkommst, meldest Du Dich einfach nochmals.
Liebe Grüsse
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.
(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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