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Alt 29.04.2006, 14:10
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taho taho ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Kikki,

entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde, habe es nicht früher geschafft. Hier nun ein Link in dem du das Bundesurlaubsgesetz nachlesen kannst.

http://www.jav.tu-berlin.de/Infos_Wichtiges/BUrlG.pdf

Für dich dürften die Paragraphen §5, §7 und §9 von Bedeutung sein.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und ein schönes WE.

Liebe Grüsse
Taho
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"Wenn es einen Glauben gibt,
der Berge versetzen kann,
so ist es der Glaube
an die eigene Kraft. "
Maria von Ebner-Eschenbach
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