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Alt 02.05.2006, 19:40
zimtstern zimtstern ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Liebe Birgit,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe Brustkrebs und bin gerade im letzten Chemozyklus. Ab Juni folgt dann die Strahlenbehandlung, 30 x.

Ich werde sicherlich nicht kündigen, bevor ich etwas Neues habe. Aber ich schaue mich jetzt schon immer um, könnte ja sein, dass was Schönes in der Zeitung steht. Ein Bewerbungsgespräch kann ich mir schon gut vorstellen, natürlich nicht in der Schlappheitsphase. Aber meistens war ich ja nach ca. 8 Tagen wieder so einigermaßen fit.

Nehmen wir aber an, ich finde eine Stelle oder ich kann über ein Gutachten aus der Firma ausscheiden und das Ganze wäre sozusagen im Anschluss an meine Krankheitszeit. Habe ich dann Anspruch auf: Urlaub, Urlaubsgeld, Auszahlung des Urlaubsgeldes? Ich habe Anfang des Jahres zwei Wochen
Überstunden abgebaut und seitdem war ich krank.

Normalerweise kann man bei Ausscheiden aus der Firma, wenn man den Urlaub nicht nehmen konnte, sich den Urlaub ausbezahlen lassen. Aber ich weiss nicht, wie das ist, wenn man die ganze Zeit vorher krank war? Ich weiss, dass ich Anspruch auf Urlaub habe, wenn ich weiterhin in diese Firma gehen würde, z.B. August oder September. Dann würde ich im Anschluss an meine Krankheit erstmal Urlaub nehmen. Aber ich möchte auf keinen Fall dorthin zurück, denn der Stress dort durch Arbeitspensum und Betriebsklima macht mich krank. Ich kann mir das jetzt bei meiner Krankheit nicht mehr antun und muss nun an mich denken.

Liebe Grüße
Andrea
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