AW: Reha ja oder nein
Hallo Susanne,
Du solltest nur bedenken, daß, wenn Du die AHB nicht machst, die erste Reha dann gleich als sozusagen Nachsorge-Reha zählt, die Du normalerweise zusätzlich zur AHB als Anspruch nach einem Jahr hättest, vorausgesetzt Du würdest sie rechtzeitig beantragen (Antrag muß spätestens am letzten Tag des Vorjahres der Chemo, Strahlenbehandlung oder des Krankenhausaufenthaltes eingegangen sein).
Du verschenkst damit sozusagen die AHB als erste Reha. Denn ob Du nach der ersten Nachsorge-Reha noch eine weitere Reha bekommst, bleibt Ermessenssache.
Lieben Gruß
Milena
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