AW: "recht" als angehöriger?
hallo amoebe,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte ohne ausdrückliche einwilligung der Patientin-Mutter, keine Auskünfte geben können und dürfen.
ich durte die Krankenakte meiner Mutter auch erst nach Erlaubnis einsehen.
Hoffe für dich, dass es bei euch anders ist.
Grüße
dolores
|