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Alt 05.11.2006, 13:55
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Erwersminderung Nach BSDK OP?

Hallo Rolf,

Wie lange Du im Krankenstand sein wirst kann man jetzt im voraus nicht sagen, es spielen dabei krebsbezogene und körperliche Komponente zusammen.

Zuerst stehen Dir aber 78 Wochen (insgesamt auf eine Krankheit bezogen) Krankengeld zu. Wenn Du diese 78 Wochen ausgeschöpft hast, und Du noch nicht arbeitsfähig bist, wird die Krankenkasse (gesetzl. Krankenversicherung) auf einen Antrag auf Erwerbminderungsrente drängen. Oftmals geschieht dies schon früher, verbunden mit dem Druck auch während einer laufenden Behandlung eine Reha zu machen.


Hier alle Informationen zum Krankengeld usw.:

Alles über das Krankengeld (GKV)

Krankengeld ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Voraussetzungen für den Anspruch

Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall) ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein. Dies trifft für den Großteil der Arbeitnehmer, für Arbeitslose, sowie für Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben, zu.
Bei Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld-I-Empfänger (Arbeitslosenhilfe-Empfänger bis 31. Dezember 2004) Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ab 1. Januar 2005) haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, soweit sie nicht aufgrund eines anderen Umstandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld



Anspruchshöhe:
Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung die für versicherte Personen im Falle der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder bei stationärem Aufenthalt in einer Einrichtung durch die gesetzliche Krankenkasse geleistet wird.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anspruchsh%C3%B6he




Im Moment würde ich mich an Deiner Stelle nicht auf einen Aufhebungsvertrag seitens der Firma einlassen!!! Die Firma zahlt eh nur die ersten 6 Wochen der Erkrankung Lohn, hat somit keine weiteren finanziellen Einbußen. Außer evtl. dass sie an Deinem Arbeitsplatz niemanden einstellen können/wollen. Lasse Dich da, wenn möglich zuerst beraten.
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Jutta
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