AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?
Hallo Barbara,
es stimmt, ich bin immer noch im Rentenwiderspruchsverfahren. Die Gutachterin im Juli d.J. war von der Rentenversicherung beauftragt, mich in diesem Widerspruchsverfahren zu begutachten.
Die Arbeitsagentur hat mir aufgrund des ersten Ablehnungsbescheides, in dem mir eine tägliche Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden zuzumuten ist, das Arbeitslosengeld I nach § 117 SGB III bewillligt. Dafür musste ich mich pro forma verpflichten, mich dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung zu stellen.
Als ich bei der Arbeitsvermittlerin zum Gespräch war, stand bereits der Termin für die neuerliche Begutachtung (Rentenversicherung) fest. Somit musste der Amtsarzt dieses Gutachten nur noch von der Rentenversicherung zu gegebener Zeit anfordern.
Mit der Arbeitsagentur ist das schon so eine Sache. Gestern meinte die Arbeitsvermittlerin doch glatt, ob ich nicht eine Art Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell über meine Krankenkasse machen oder nicht den Arbeitgeber (ich bin im Öffentlichen Dienst; also unkündbar) fragen könnte, ob er mich nach meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit beschäftigen würde. Ich konnte innerlich nur den Kopf schütteln.
Hat das Arbeitslosengeld nach § 125 SGB wirklich die gleiche Höhe wie nach § 117 SGB III? Ganz ehrlich, ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum mir plötzlich 1/4 des ALG I abgezogen werden soll.
Auf alle Fälle habe ich sicherheitshalber für den 4.1. einen Beratungstermin beim VdK vereinbart.
An meinen Dauerhusten und -schnupfen habe ich mich mittlerweile schon fast gewöhnt. Mein Erschöpfungssyndrom ist jedoch so schlimm, dass ich vor jeder anstehenden kleinsten Belastung das Handtuch werfen möchte.
Viele Grüße
Ingrid
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