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Alt 20.12.2006, 20:56
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Amba Amba ist offline
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Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo, Ihr Lieben,

mir wurde vom Versorgungsamt mitgeteilt, daß bei Brustkrebs grundsätzlich 50% angenommen werden; wobei es sich dabei nicht um die tatsächliche Behinderung handelt, die evtl. vorliegt, sondern es gehe darum, evtl. gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen.

Tatsächliche Behinderungen müssen von einem Amtsarzt festgestellt werden - kenne ich von anderen Bezügen her, ist sehr bürokratisch gehandhabt!

Bei Brustkrebs handelt es sich per Definition um eine chronische Erkrankung. Das heißt nun aber wirklich nicht, daß man dauernd Tumore entwickelt oder so! Sondern hat mit der häufigen ärztlichen "Überwachung" zu tun. Krankenkassen definieren das so.

Übrigens, mein erster Beitrag war auch eine Antwort auf einen uralten Thread (da wußte ich nicht mal, was thread ist...)... man lernt schnell bei euch.

Liebe Grüße, Amba
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