AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
sorry, wenn ich mich wiederhole. Aber ich bin nach wie vor irritiert. Auch über Deinen Anwalt. Wie kann dieser eigentlich davon ausgehen, dass Du nur einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hättest? Bekanntlich kann jeder nur einen ganz normalen Rentenantrag stellen und dabei ist keine Rede von einer Teilrente.
Deinen genannten Verdienst finde ich super. An Arbeitslosengeld I habe ich 30,-- Euro darüber gelegen. Jedenfalls bin ich sehr gespannt, wie es bei Dir weitergehen wird.
Als ich damals mit meiner Psychiaterin über einen evtl. Mini-Job (ich habe nämlich echte finanzielle Schwierigkeiten) gesprochen habe, hatte sie mir dringend empfohlen, noch nicht tätig zu werden.
Wann eine evtl. Rente gezahlt werden würde, entscheidet letztendlich die Rentenversicherung. Außerdem muss eine siebenmonatige Wartezeit erfüllt werden. Und diese muss nicht unbedingt Oktober 2005 bedeuten.
Viele Grüße
Ingrid
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