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Alt 30.05.2007, 11:30
Navalle Navalle ist offline
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Registriert seit: 02.05.2007
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente

Hallo,
ich habe seit 2004 eine teilweise Erwerbsminderung, die im Herbst 2006 bis Februar 2008 weiterbefristet wurde. Sie wurde auch erst abgelehnt, worauf ich Widerspruch einlegte - das ist wohl normal, dass erst abgelehnt wird. Ein Teil wird daraufhin wohl keinen Widerspruch einlegen.
D.h. dann auch, dass man wieder zu verschiedenen Gutachtern geschickt wird u. selbst noch einmal erklären muss, warum man Vollzeit nicht arbeiten kann u. da gibt es die unterschiedlichsten Ärzte - vor allem muss man sich da immer komplett "ausziehen" - auch psychisch - also nicht hinterm Berg halten was Ängste, Depressionen u. dergleichen angeht. Mein letzter Gutachter war allen Ernstes im Glauben, meine psychische Erkrankung wäre schon vor dem BK gewesen.

Übrigens kann man bei der Dtsch. Rentenversicherung die Gutachterberichte der Ärzte anfordern, damit man weiss, was derjenige Gutachter dort über einen berichtet hat.

Wenn dann der Bescheid kommt, muss man erst einmal dahinter kommen, dass die Rente erst ausgezahlt wird, wenn man ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet. D.h. erst, wenn man seine Arbeitsstunden reduziert hat u. mit dem Einkommen unter diese Summe kommt (Lohnbescheid vorher einreichen-kann vom Arbeitgeber vorab erstellt werden) wird die Rente ausgezahlt.

bitte beachten: keine bezahlten Überstd. ableisten - am Ende des Jahres kommt eine Aufrechnung der Rentenversicherung u. dann wird abgezogen, wenn man den Betrag übersteigt, auch bei Sonderzahlungen.

Meine Erfahrung mit teilw. Erwerbsminderung waren nicht so gut - ich wollte auch die Verbindung halten u. weil der Job mir Spass macht - allerdings wird man sehr schnell in die Leistungsmühle eingezogen, weil man seine Arbeit auch erbringen möchte. Bei mir war der Stress nachher so gross, d. h. das Arbeitspensum wurde so gesteigert, dass ich das eigentlich nur Vollzeit hätte schaffen können, musste es aber Teilzeit schaffen. Es wird ganz schnell vergessen, dass man nicht mehr belastbar ist. Ich habe Gespräche darüber geführt u. wurde dann nur vertröstet. Meine Vertretung arbeitet übrigens Vollzeit, da ich seit Febr. 07 wieder erkrankt bin.

Also alles ist zu bedenken.
Gruss navalle

...hab' noch was vergessen:
Der Arbeitgeber kann beim Versorgungsamt-ehemals Hauptfürsorgestelle- einen Minderungsausgleich für den Schwerbehinderten beantragen. Er bekommt dann eine vom dortigen Gutachter - der vorbei kommt u. sich informiert - festgelegte Summe zugesprochen - bei mir waren es anfangs 400€, das dient dann zur Entlastung des Schwerbehinderten, z. B. das ein Kollege Stunden erhöht u. Arbeit des Schwerbhinderten übernimmt, oder jemand dafür eingestellt wird. Bei mir verging von Beantragung bis zur Bewilligung 4 Wochen - also ziemlich schnell. Damit lässt sich die Wartezeit bis zur Rente überbrücken. Aufpassen sollte man, dass einem im Betrieb der Minderungsausgleich auch zukommt, das war bei mir später nicht mehr der Fall, obwohl ich ihn eingefordert habe.

Geändert von Navalle (30.05.2007 um 11:40 Uhr)
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