Thema
:
Teilerwerbsminderung
Einzelnen Beitrag anzeigen
#
6
04.06.2007, 12:52
floh
Registrierter Benutzer
Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 155
AW: Teilerwerbsminderung
Hallo Marmey,
mein Nahtlosgeld beträgt 60% der letzten 3 Nettogehälter und ist im Bescheid als Leistungsart gem. § 117 SGB III angegeben.
Der Anspruch ansicht erfolgt wohl aus § 125 SGB III.
__________________
Gruß floh
floh
Öffentliches Profil ansehen
Private Nachricht an floh schicken
Suche alle Beiträge von floh