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Alt 04.06.2007, 12:52
floh floh ist offline
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Standard AW: Teilerwerbsminderung

Hallo Marmey,

mein Nahtlosgeld beträgt 60% der letzten 3 Nettogehälter und ist im Bescheid als Leistungsart gem. § 117 SGB III angegeben.

Der Anspruch ansicht erfolgt wohl aus § 125 SGB III.
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Gruß floh
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