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Alt 13.06.2007, 11:12
walter09 walter09 ist offline
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Registriert seit: 13.06.2007
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Standard Kostenübernahme Zahnersatz nach Bestrahlung

Hallo zusammen,
bin vor zwei Jahren nach Entfernen eines Mandel Karzinoms im Hals- und Kopfbereich bestrahlt worden. Trotz intensiver Zahnpflege sind einige Zähne abgebochen und es wurden kürzlich per OP bis auf 8 Stück als direkte Folge der Bestrahlung die noch bestehenden entfernt.
Ich hatte hier im Forumsarchiv zu dem Thema einige Beiträge gefunden und auch im Widerspruch zu der Kostenübernahme an meine Krankenkasse (TKK) mit den Inhalten dieser Beiträge argumentiert:
rechtskräftiges Urteil des SG Hannover vom 14.4.1999 (S 11 KR 302/97)
Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)vom 14.8.1998 (1 BvR 897/98) = NJW 1999, 857-858 = NZS 1999, 136.

Nun erhalte ich einen Anruf von der Sachbearbeiterin der TKK mit der Erklärung, dass diese Urteile nicht mehr greifen, da mittlerweile Gesetzesänderungen erfolgt seien.

Hat von euch jemand in letzter Zeit ähnliche Erfahrungen gemacht oder auch vielleicht einen Tip für mich wie ich weiter vorgehen kann?

Ganz herzlichen Dank für eure Unterstützung
Walter
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