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Alt 08.07.2007, 16:48
Mona66 Mona66 ist offline
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Standard AW: vorstellungsgespräch

@ ketem: Soweit ich weiss, greift der besondere Kündigungsschutz nur in Fällen, die durch die Behinderung begründet sind. Die Probezeit gilt für Behinderte genauso wie für Nichtbehinderte. Soweit ich informiert bin, muss das Integrationsamt bei Kündigung in der Probezeit nicht zustimmen. Vgl. http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html (siehe Ausnahmeregelungen)

@heike: Der Schwerbehindertenausweis gibt zwar für den Arbeitgeber Vorteile, aber auch Nachteile, z.B eben dass er mehr Urlaubstage zahlen muss und besondere Schutzaufgaben übernimmt. Für bestimmte Berufe könnte das also auch von Nachteil sein. Da sollte man sich nichts vormachen.

@tessalina:Unaufgefordert muss man, glaube ich, keine Aussagen über frühere Krankheiten machen. (Auch bei einer Krankschreibung bekommt der Arbeitgeber den Grund ja nicht offiziell mitgeteilt, geht ihn nichts an). Würde ich auch nicht tun. Ich sehe das Risiko hauptsächlich darin, innerhalb der Probezeit länger krank zu werden. Da weiss man dann nicht so genau, was passiert.
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