Hallo Sissy,
wer einen Rentenantrag (oder Verlängerungsantrag) stellt, erklärt sich damit einverstanden, dass die Rentenversicherung einen Gutachter einschaltet. Der Versicherte muss diesen dann auch aufsuchen.
Absolut unverständlich ist aber, warum kein Fahrgeld bezahlt wird!?
Sollte es da etwa eine Gesetzesänderung gegeben haben, die mir entgangen ist!?
Mhh... nun ja, erfahrungsgemäß wird einer jetzt 60Jährigen die Rentenverlängerung GEWÄHRT, da man davon ausgeht, dass eine volle Erwerbsfähigkeit nicht mehr eintreten wird.
Also bitte entspannt zum Gutachtertermin gehen... das ist übrigens nicht frech, sondern leider gesetzesmäßig notwendig. ;-)
Alles Gute!
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001