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Alt 02.08.2007, 14:18
FrauVergesslich FrauVergesslich ist offline
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Standard AW: Kurkliniken - Nachsorge bei malignem Melanom

Hallo Silleke,

hatte das für „stationäre Behandlung“ auf selbiger Internetseite gefunden, aber doch tatsächlich VERGESSEN meinem Beitrag anzufügen... Soviel zur Vergesslichkeit......
LG von FrauVergesslich

Hier also der Rest:
Für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Habichtswald-Klinik berechtigt, stationäre Rehabilitationen, Vorsorgemaßnahmen und Kuren nach vorheriger Bewilligung durchzuführen, nicht aber akute Krankenhausbehandlungen per Einweisung. Die Habichtswald-Klinik wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bei vorliegender Zuständigkeit und Indikation im Rahmen von Einzelfallentscheidungen* belegt. Eine primäre Zuständigkeit der GKV für stationäre Rehabilitation liegt nur bei solchen Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange genug Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z. B. Selbstständige, Rentner, Hausfrauen, Schüler, Studenten, Berufsanfänger). Bei allen anderen ist vorrangig die Rentenversicherung für die stationäre Rehabilitation zuständig. Eine Belegung unseres Hauses durch die BFA und die LVAen erfolgt nur in Einzelfällen*. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann sich jedoch auch bei diesen rentenversicherten PatientInnen die GKV für zuständig erklären. Im Zweifelsfall berät Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse zu diesen Fragen der Zuständigkeit.


* Teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragsstellung Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Wenn Ihr Kostenträger die Habichtswald-Klinik nicht belegen will, legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf § 9 Abs. (1) des Sozialgesetzbuches IX: „§ 9: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: Abs. (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen …“. Die in diesem Gesetz genannten Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit werden von der Habichtswald-Klinik erfüllt. Psychosomatik und Onkologie erfüllen darüber hinaus auch die Anforderungen der Teilnahme an einer externen Qualitätssicherung gesetzlicher Sozialversicherungsträger.
Nähere Auskünfte erhalten Sie über unsere Patientenverwaltung Telefon 0561-3108-.0
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