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Alt 20.08.2007, 09:20
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?

Hallo Frieda
leider kann die Krankenkasse dich "zwingen" einen Rentenantrag zu stellen. Sie wird dabei das so formulieren (und auch durchziehen) "wenn Sie den rentenantrag/Rehaantrag nicht stellen, sperren wir Ihnen das Krankengeld". natürlich etwas förmlicher. Das heißt aber noch lange nicht, das der Rentenantrag genehmigt wird. Letztendlich ist das eine Umverteilung der Kosten der Krankenkasse auf die DRV.
Bei der DRV gilt der Spruch Reha vor Rente. So kann die DRV auch den Rentenntrag abweisen und ggf. dir eine Reha zuweisen.
Besprecht das bei der KK, ob nicht vielleicht eine Reha (Krebsnachsorge Reha steht deinem Mann ja so wieso zu) nicht sinnvoller ist. Hier schließt sich die Frage an, wann dein Mann wieder arbeiten möchte, ob nicht vielleicht doch eine befristete Rente Sinn macht.
Möchtet Ihr auf gar keinen Fall in die Rente, so kann man im "erzwungenen Rentenantrag" schreiben, dass man fit ist, und meint eine reha könne helfen". Das wiederum aber zwischen den Zeilen. Sprecht auch mit den Ärzten, bei denen Ihr in Behandlung ist, meist werden die auch angeschrieben. Wenn überall steht, dass dein Mann wahrscheinlich in 6 Monaten wieder arbeitsfähig ist, wird die DRV sich hüten den rentenantrag zu genehmigen. Schreiben die Ärzte eine Reha würde die Arbeitsfähig wieder hinstellen, so wird wahrscheinlich die Reha genehmigt.
Also ein wenig habt Ihr das auch in den Händen.

Alles Gute Barbara
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