Hallo Birgit,
sorry, das ich mich hier kurz einmische...
diese sog. "Vorteile" nennt man Nachteilsausgleich!!!!!
Welche Merkzeichen sind Dir denn zugesprochen worden????
Ansonsten wie schon gesagt... bei aG Anspruch auf blauen Parkausweis (Parkerleichterung), Steuerbefreiung beim Auto, GEZ nur, wenn Du aufgrund der Behinderung ständig nicht an öffentl. Veranstaltungen teilnehmen kannst, Telefongebührenermäßigung auf Anfrage des Anbieters.
Und wichtig ist halt der besondere Kündigungschutz - also Schwerbehinderung auf alle Fälle beim AG angeben. Kopie vom Bescheid machen, auf alle Fälle VORHER die Diagnosen schwärzen (geht den AG nichts an!!!)