Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 17.09.2007, 21:55
Milena Milena ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 35
Standard AW: knappschaft: ablehnung des reha-antrags

Hallo Luci-Katze,

soweit ich weiß ist es tatsächlich so, daß grundsätzlich nur ein Anspruch auf eine Nachsorgeleistung im ersten Jahr nach der Primärbehandlung gewährt wird, bekommt man dann im zweiten Jahr noch eine Reha bewilligt, ist meistens eine ganze Portion Glück dabei. Allerdings hat man jedes Mal einen neuen Anspruch, wenn es wieder zu Krebsbehandlungen kam, Du hättest also nach der Bestrahlung des Rezidivs zunächst in die AHB fahren können und ein Jahr später in die Nachsorgereha. Dadurch, daß Du aber scheinbar die AHB nicht genutzt hast, zählte wahrscheinlich die Reha schon als Nachsorgeleistung (die AHB zählt da nämlich nicht zu). D. h, Dein Antrag wird jetzt gewertet wie der Antrag für eine zweite Nachsorgereha.
Du hast nun zwei Möglichkeiten, zum einen den Widerspruch gegen die Entscheidung, zum anderen kannst Du aber, was hier sinnvoller scheint, weil Du schon in Rente bist, den Antrag erneut stellen, aber bei Deiner Krankenkasse. Der Rentenversicherungsträger hat nämlich jetzt kein Interesse mehr daran, für Dich zu investieren, da er ja ohnehin schon Rente zahlen muß.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Viel Erfolg und alles Gute (habe selber auch gerade einen Widerspruch gegen meine Reha-Ablehnung laufen)

Milena
Mit Zitat antworten