Hallo Birgit,
trotz Arbeitgeberwechsel ändert sich nichts an den Fristen wie ohne Wechsel.
Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn Du länger als 6 Monate nicht wegen derselben Erkranung arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) mehr als 12 Monate vergangen sind.
siehe:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
Liebe Grüße
Astrid