Liebe Struwwi,
da muß ich wiedersprechen, siehe hier:
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der aus jeweiligen Arbeitsmarktlage -
medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Quelle:
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.html
Auch hat Silleke hier im Tread schon ausführlich darüber Berichtet.
Bei Befristung, muß Sozialhilfe beantragt werden und dabei wird das Einkommen zB der Kinder, mit herangezogen, was bei der Grundsicherung entfällt.
Außerdem bin ich der Meinung Grundsicherung ist ARMUT!
LG Siby