Liebe Marion,
sicherlich hat dein Sohn dann ergänzende Sozialhilfe erhalten ( wird leider oft mit Grundsicherung verwechselt).
Siehe hier:
(gleiche Link wie oben)
Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 01.01.2005 nur noch
Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII). Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für Grundsicherungsleistungen für dauerhaft Erwerbsunfähige enthalten. (Sie waren zuvor im GSiG (Grundsicherungsgesetz) niedergelegt.
Ich hoffe, das ich nicht vollkommen falsch liege, denn ein Experte bin ich nicht
.
LG Siby