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Alt 05.03.2008, 17:20
Jürgene49 Jürgene49 ist offline
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Ausrufezeichen AW: Geld reicht nicht aus!!

Hi,

dummerweise bekomme ich nur vereinzelt Mails, wenn's hier was neues gibt. Hmm.

Dummerweise konnte ich gestern kein RBB sehen, da ich diesen Sender in HH nicht empfange.

Siby hat Recht!
- Grundsicherung gibt es nur bei Altersrentnern und bei dauerhaft erwersgeminderten Rentnern. (Das Vermögen der Kinder wird erst herangezogen, wenn das bestimmte, relativ hohe, Freistellungsbeträge überschreitet.)
- Leute, deren Einkommen nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreichen - da gibt es sicher Tabellen u. ä. zur Festlegung dieses Betrages -, bekommen ergänzende Leistungen. (Das war im Übrigen gestern Thema bei "Plusminus". Stichwort: Kombilohn.
- Als Rentner auf Zeit kannst du Wohngeld beantragen und - Rente auf Zeit ist einer der wenigen Ausnahmefälle, wo es das noch gibt - Sozialhilfe. Dabei darfst du allerdings erst dein Vermögen, sofern vorhanden, verbraten, dann sind deine Kinder dran - in vertretbarem Rahmen natürlich - und danach bekommst du u. U. SH.

Sissy hat u. U. aber auch ein wenig Recht.
Im SGB12 §41 steht nämlich:
"(1) Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die
1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen
Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des
Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle
Erwerbsminderung behoben werden kann,
auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
diesem Kapitel erhalten."

Die Passage "und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle
Erwerbsminderung behoben werden kann" ist sicher interpretationsfähig und diskussionswürdig.
Sissy kann uns ja hier berichten, wie es ausging mit dem Antrag ihrer Mutter.
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