AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen
Tja, Willy !
Deinen Einspruch halte ich auch für sinnlose Energieverschwendung. Es wird nichts dabei herauskommen. Du solltest doch wissen, wie "schmerzfrei" die Behörden sind. Sie werden Dich abwimmeln, Du wirst keine zufriedenstellende Erklärung bekommen und letztlich hat sich für Euch nichts geändert, Nutze Deine Reserven lieber, um Deiner Frau beizustehen und etwas Schönes mit ihr zu unternehmen, als Dich mit diesem unsinnigen Schreibkram zu belasten.
Nichts für ungut.
LG
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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