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Alt 06.05.2008, 17:16
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ketem ketem ist offline
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Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo pinkpanter,

ich bin selber über Beihilfe und PV versichert.
Es stimmt, dass es natürlich innerhalb der 4 Jahresfrist sehr schwierig ist, eine sog. Sanatoriumsbehandlung zu bekommen, bei der dann die Beihilfe in Deinem Fall 70% und die PV einen Tagessatz bezahlt. Ein gewisser Anteil bleibt unerstattet, das ist aber normalerweise nicht zu viel.
Ich habe dir aus einem Dokument der Beihilfe einen Text kopiert und setze ihn hier hinein. DU solltest eben mit den Ärzten und vor allem dem Amtsarzt da die Chancen beurteilen. Gehen tut es bei schweren chronischen Leiden.

" 3)Eine Anerkennung der Beihilfefähigkeit ist nicht zulässig, wenn im laufenden oder den drei vorange*gangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehand*lung oder Heilkur durchgeführt und beendet worden ist. Von der Einhaltung der Frist darf nur ab*gesehen werden
1.nach einer schweren, einen Krankenhausaufenthalt erfordernden Erkrankung,
2.in Fällen, in denen die sofortige Einlieferung des Kranken zur stationären Behandlung in ei*nem Sanatorium geboten ist; in diesen Fällen ist der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefä*higkeit unverzüglich nachzuholen,
3.bei schwerer chronischer Erkrankung, wenn nach dem Gutachten des Amts- oder Vertrauens*arztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Sanatoriumsbehandlung in einem kür*ze*rem Zeitabstand notwendig ist.
..."

Ich hoffe, das hilft ein bißchen. Viel Erfolg bei der Beantragung!

Gruß
Stefan
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