Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 04.07.2008, 21:43
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Aussteuerung Anfang August

Ja, kann ich.

Hallo Jürgen,

die Frage der Sachbearbeiterin MUSS IMMER mit JA beantwortet werden, sonst hast du nämlich keinen Anspruch auf Geld!
Aber keine Sorge, das ist nur eine Formfrage, denn wer krank ist, kann nicht arbeiten.

Man wird vermutlich deine Akte zu einem Gutachter der BA schicken und der entscheidet dann, ob du zur Untersuchung musst oder nicht.
Bei Krebskranken wird allerdings ganz oft darauf verzichtet.

Was deinen Nicht-Rentenanspruch angeht:
Die Arbeitslosenzeit wird ja als Ausfallzeit anerkannt.

Frage: wieviele Monate oder Jahre fehlen dir denn an den 5 Jahren bzw. den notwendigen 36 Monaten?

Es kann nämlich sein, dass du durch die Arbeitslosenzeit die Bedingungen für eine Rente erfüllen wirst.

Also: keine Sorge, es hat bei dir alles seine Richtigkeit mit dem doofen "JA" im Formular!

Liebe Grüße
Norma

PS: Eine Krankschreibung brauchst du tatsächlich nicht mehr; allerdings kann die BA (Bundesagentur für Arbeit) ein Attest deines Arztes verlangen, in dem steht, wie lange er dich für arbeitsunfähig hält.

Geändert von Norma (04.07.2008 um 21:46 Uhr) Grund: Zusatz
Mit Zitat antworten