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Alt 21.07.2008, 13:56
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Neverend Neverend ist offline
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Standard AW: Ich kann nicht mehr

Lieber Christian,

Ja es ist richtig, dass wenn man eine Erbschaft ausschlägt, dass man für keine Kosten des Verstorbenen geradestehen muss. Ausnahme wäre, wenn Du eine Solidarhaftung im Mietvertrag übernmommen hättest, oder eine Bürgschaft.

Bitte erkundige Dich genau, wie Du ( und auch dein Bruder )beim Ausschlagen der Erbschaft vorgehen musst. Meistens muss man das schriftlich, innerhalb 30 Tagen an die zuständige Gerichtsstelle oder an das Nachlassamt tun.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du eine gute Arbeitsstelle findest. Du bist auf dem richtigen Weg, und ich möchte Dir für Deinem Engagement gratulieren.
Trotz schwerer Lebensphase kannst Du handeln, überlegen und planen! Das ist sehr gut.

Weiterhin viel Kraft und Vertrauen, Deine Mutter wacht über Dich, da bin ich sicher!

Liebe Grüsse
Neverend
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