Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (Link siehe unten) steht folgendes:
Wird eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?
Ihr Einkommen wird auf die Witwenrente bzw. Witwerrente angerechnet, wenn ein Freibetrag überschritten wird. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.
Der zu berücksichtigende Freibetrag ist seit dem 1.7.2007 auf monatlich 693,53 Euro (Ost 609,58 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 147,11 Euro (Ost 129,30 Euro).
Wenn ich das richtig sehe, liegt sie alleine mit ihrer Rente schon drüber, wenn man das Gesamteinkommen (Rente+Zusatzrente+Verdienst) sieht, kommt sie ja fast auf das doppelte Einkommen - hat sie ihre eigenen Einkünfte denn nicht vollständig angegeben? - Und in neun Jahren werden ja auch kleine monatliche Nachzahlungsbeträge zu einer hübschen Summe.
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