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Alt 22.09.2008, 14:28
Cicero Cicero ist offline
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Standard wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo und guten Tag !

Ich hoffe, ich habe zum Einen nicht nur das richtige Unterforum gewählt, sondern zum Anderen nicht eine Frage "in petto" die hier schon x-mal abgehandelt wurde.... aaaaalso... ich habe Ende Juli diesen Jahres einen *lufthol* Erstfeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht *nochmal lufthol* (was für ein Wortkonstrukt) beim hiesigen Versorgungsamt gestellt (ich hatte ein malignes Melanom, das im Dezember 2007 entfernt wurde und erst im Juli dann zufällig selbst herausgefunden, das uU eine Art der Erkrankung besteht, die einen Ausweis rechtfertigen kann)
Ungefähr 4 Wochen danach wurde mir dann ein Geschäftszeichen mitgeteilt, seitdem herrschte Funkstille. Beim heutigen erneuten dezenten Nachfragen wurde mir erklärt (puuuh! War der unfreundlich- und ich war wirklich nett !!! Sind die immer so?) es gäbe ein neues Computersystem und ich müsste eben noch Wochen warten. Wäre eben Pech, ginge nicht anders.

Ist das so?

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, es gäbe auch für die Versorgungsämter Fristen die gewahrt werden müssen, zumal Anderen und eben auch mir (gesetzt den Fall, ein GdB von 50 oder höher würde genehmigt) Erleichterungen verwehrt bleiben, die sinn-und zweckmässig sind, aber ggfs nur mit dem Ausweis durchgesetzt werden können.
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