AW: Urlaubstage von 2007
Hallo Sandy,
stimmt. Urlaubsgeld muss an alle gezahlt werden, ein Arbeitnehmer darf nicht außenvor gelassen werden. Da zusätzliches Urlaubsgeld eine Kann-Sache ist, hast Du aufgrund der ausgeübten Tätigkeit der ersten drei Monate auch Anspruch auf Urlaubsgeld. Nicht unbedingt für die restlichen neun Monate in denen Du krank warst. Hier müsste man in den Tarifvertrag bzw. Einzelvertrag schauen, was im Krankheitsfall vereinbart ist, ggf. auch in die dafür ergangenen Urteile der Arbeitsgerichte.
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