31.01.2009, 21:11
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AW: Betreuungsverfügung
Das dachte ich mir schon, Geske, aber da bin ich überfragt.
Die Vordrucke sind so gearbeitet, dass man einen Namen nennen muß.
Der Anwalt hat Dir das doch bestätigt, oder?
Vielleicht kennt sich jemand aus dem Forum besser aus als ich, tut mir leid, dass ich nicht helfen konnte.
Christine
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Wirklich trösten kann nur,
Wer selbst durch Leid gebeugt wurde.
Annegret Kronenberg
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