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Alt 05.05.2009, 21:30
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Cee Cee ist offline
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Standard AW: Welcher Behindertengrad bei Gebärmutterkrebs

Zitat:
Zitat von Salute Beitrag anzeigen
Achtung, ganz wichtig:

Es ist enorm wichtig bei Antragstellung einen Lymphknotenbefall unbedingt mit anzugeben:
Zervixkarzinom mit Lymphknotenbefall sollte im Antrag stehen.

Ist Lymphknotenbefall nachgewiesen (bei mir war es eine winzige Mikrometastase in 1 Lymphknoten) steht der Patientin ein GdB in Höhe von 80 zu.

Also, egal ob 1 Lymphknoten oder viele Lymphknoten befallen sind. Dafür gibt es in jedem Fall GdB 80.
Oooooh Salute, Du bist ein Schatz Den Antrag hatte die Schwerbehindertenvertretung meiner Firma gestellt, aufgrund meiner gesamten Arztberichte, die mitgeschickt wurden, ging ich davon aus, dass der Träger richtig entschieden hat

DA werde ich morgen gleich mal nachfragen - und ich kenne auch die Widerspruchsfrist nicht, denke aber, dass ich da schon rausfalle, weil der Antrag bereits im September gestellt wurde.

DANKEEEE
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Liebe Grüße

Cee


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Geändert von Cee (05.05.2009 um 21:30 Uhr) Grund: tippfähöler
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