Zitat:
Zitat von Salute
Achtung, ganz wichtig:
Es ist enorm wichtig bei Antragstellung einen Lymphknotenbefall unbedingt mit anzugeben:
Zervixkarzinom mit Lymphknotenbefall sollte im Antrag stehen.
Ist Lymphknotenbefall nachgewiesen (bei mir war es eine winzige Mikrometastase in 1 Lymphknoten) steht der Patientin ein GdB in Höhe von 80 zu.
Also, egal ob 1 Lymphknoten oder viele Lymphknoten befallen sind. Dafür gibt es in jedem Fall GdB 80.
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Oooooh Salute, Du bist ein Schatz
Den Antrag hatte die Schwerbehindertenvertretung meiner Firma gestellt, aufgrund meiner gesamten Arztberichte, die mitgeschickt wurden, ging ich davon aus, dass der Träger richtig entschieden hat
DA werde ich morgen gleich mal nachfragen - und ich kenne auch die Widerspruchsfrist nicht, denke aber, dass ich da schon rausfalle, weil der Antrag bereits im September gestellt wurde.
DANKEEEE