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Alt 11.05.2009, 11:35
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Vorübergehende Erwerbsminderungsrente

Danke für die schnelle Antwort.
Hm, das heißt dann wohl auf gut deutsch: Man muss den geringeren Verdienst in Kauf nehmen, wenn man 6 Stunden arbeiten gehen kann? Die Neurologin plädiert sicher auch ohne Probleme für 5,5 h.
Ich frage mich, wie die Neurologin dann drauf kommt und uns das vorschlägt. Gibt es nur noch EU Rente und nicht mehr vorübergehende Erwerbsminderungsrente?

Zieh das in jedem Fall durch beim Sozialgericht und such dir nen guten Anwalt dafür!

Geändert von Binie (11.05.2009 um 11:40 Uhr)
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