AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Ceule,
wenn Du erwerbsfähig bist, das heißt mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst/könntest, dann wäre die entsprechende Hilfeleistung vom Staat ALG II. Das Amt welches dafür zuständig ist kann unterschiedliche Namen haben, meistens heißt es ARGE oder Jobcenter. Du kannst dies aber z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit erfahren.
Solltest Du nicht erwerbsfähig sein, dann ist i.d.R. das Sozialamt zuständig (Sozialhilfe).
Beide Leistungen werden natürlich erst nach Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation gewährt. Die Freibeträge sind für ALG II im SGB II festgelegt und für Sozialhilfe im SGB XII.
Liebe Grüße
Iris
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