AW: Linderung auf andere Art und Weise
Hallo,
nach langer Zeit möchte ich mich auch mal wieder melden.
Die Petition war ein voller Erfolg, gestern kam der Brief (4 Seiten) vom Deutschen Bundestag -Petitionsausschuß-.
Ergebnis (stark verkürzt):
"........ demnach liegt die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Beschäftigungslosigkeit auch dann vor, wenn im Rahmen einer Wiedereingliederung eine unentgeltliche Tätigkeit ausgeübt wird, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst........"
Anscheinend hat es auch schon eine Entscheidung des Bundessozialgerichts gegeben denn bei der Bundesagentur für Arbeit wurde dies bereits in den Verwaltungsvorschriften umgesetzt und die Rechtsanwendung ist sichergestellt.
Also wird eine Wiedereingliederungsmaßnahme nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse voll vom Arbeitsamt bezahlt.
Das ist aber nicht der einzige "Sieg", meine Metastasen verhalten sich ruhig, werden nicht größer aber auch nicht kleiner, so kann es von mir aus noch zwanzig Jahre bleiben.
Immer schön wachsam bleiben und Gruß
Klaus
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