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Alt 15.06.2009, 11:33
thorag thorag ist offline
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Standard AW: Barrett-Syndrom

Hallo Leute,


interessant scheint mir der letzte Satz des von die gefundenen Artikels Fiona:


"Die Mehrkosten für die Radiofrequenzablation von Barrett-Schleimhaut im Ösophagus sind erheblich und übersteigen die mit der DRG-Fallpauschale verbundenen Erlöse deutlich."


Dies könnte erklären, warum die Therapie nur dann angewandt wird, wenn tatsächlich Dysplasien entstanden sind. DRGs sind diagnosebezogene Fallgruppen. Das KH bekommt also eine Fallpauschale für die Behandlung eines bestimmten Krankheitsbildes. Wenn allerdings die Kosten der behandlung die Einnahme. also die Fallpauschale übersteigen, dürfte es aus wirtschaftlichen gründen uninteressant sein, diese Methode anzuwenden.

Passt zu dem Artikel, den ich am Wochenende gelesen habe, wonach Ärzte in nicht unerheblichen Umfang ihren Patienten aus Kostengründen die geignetste Thearpie vorenthalten hätten....

Vielleicht hilft manchmal die frage, ob die Therapie bei Selbstzahlern/ Privaten angewandt würde....


Grüße an alle!


Euer Flo


P.S.:

Mensch Korkhase alter Freund!
Tolle Nachrichten.
Lassen wir den Wein noch bis August reifen, dass lassen wir den Korken knallen!

Liebe Grüße an dich!!!!
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