Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 22.06.2009, 15:34
Lea S. Lea S. ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 69
Standard AW: kündigung-was sollen wir tun?

Hallo,
hier mal der Kurzcheck für Arbeitsverhältnisse in Deutschland:

1. Frist beachten: binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung muss ggf. Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das kann man zur Not auch persönlich machen, ggf. hingehen und Klage von der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts protokollieren lassen. Besser ist ggf., einen Anwalt zu nehmen, aber das kostet auch, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht oder kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen.

2. Kündigungsschutz hat, wer mindestens seit 6 Monaten in einem Betrieb mit mehr als 5 bzw. 10 Arbeitnehmern arbeitet.

3. Krankheit schützt nicht vor Kündigung! Es trifft nicht zu, dass während einer Erkrankung nicht wirksam gekündigt werden kann!

4. Wichtig ist der Kündigungsgrund, den der Arbeitgeber spätestens auf Anforderung angeben muss. Betriebsbedingte Kündigungen können - völlig unabhängig vom Krankheitsstand - u. U. dann berechtigt sein, wenn der betroffene Arbeitsplatz künftig wegfällt, z.B. aus Gründen der Neuorganisation oder aus wirtschaftlichen Gründen. Ob einer dieser Gründe vorliegt, muss der Arbeitgeber darlegen, ebenso, dass er eine Sozialauswahl vorgenommen hat.

5. Kündigung wegen Erkrankung: Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Dann muss schon klar sein, dass der Arbeitnehmer auf Dauer seine Arbeit nicht mehr ausführen kann = negative Prognose.

Empfehlung:
Lieber vorsorglich Kündigungsschutzklage erheben! Kann immer noch ggf. zurückgenommen werden. Also: Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Auf Sozialwidrigkeit der Kündigung berufen. Den Rest muss der Arbeitgeber darlegen/ beweisen. Gilt - wie gesagt - für Deutschland. Österreichisches Arbeitsrecht ist mir leider nicht geläufig.

Alles Gute, Lea
Mit Zitat antworten